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Allgemeine Tipps zur Benutzung des Beamers

Wer ein Handy oder ein Navigationssystem bedienen kann, wird auch mit dem Menü der meisten Beamer zurechtkommen. Trotzdem kann man ein paar Sachen falsch machen bzw. den Beamer in unvorteilhafter Weise einsetzen. Dabei geht es nicht nur um den Beamer selbst, sondern das ganze technische und organisatorische Drumherum.

Zeit zur Vorbereitung einplanen

Der Aufbau eines Beamers, des Zuspielers und eventuell der Audio-Anlage braucht Zeit. Das gilt besonders dann, wenn ein gewisser Anspruch an die Bild- und Tonqualität gestellt wird.
Auch wenn aus technischer Sicht eine halbe Stunde Aufbauzeit in vielen Fällen ausreichend wäre, ist es nie verkehrt, sich ein zusätzliches Zeitpolster zu verschaffen (z. B. durch Aufbau am Nachmittag, obwohl die Vorführung erst am Abend stattfindet). Allzu oft gibt es kleine Problemchen, die so nicht absehbar waren:

Es geht mir bestimmt nicht darum, Pessimismus zu verbreiten und Probleme herbeizureden. Aber ich habe im Zusammenhang mit Beamer-Präsentationen schon etliche Fehler gesehen, die viel Aufregung beim Veranstalter, deutliche Verzögerungen und in einem speziellen Fall sogar den Ausfall der Veranstaltung zur Folge hatten.

Hat man ein paar Stunden Luft zwischen dem Erkennen eines Problems und dem Beginn der Schau, lassen sich die meisten Fehler beseitigen, indem man andere Einstellungen testet, irgendwelche Hilfsmittel besorgt, Reparaturen durchführt oder notfalls auch einen weiteren Fachmann zu Hilfe holt.

Abgesehen von echten Problemen gibt es auch eine Reihe von Details, die Einfluss auf die Projektionsqualität haben, und denen man mit entsprechendem zeitlichem Vorlauf mehr Zeit widmen kann. So könnte man z. B. austesten, mit welcher Signalart und welcher Ausgangseinstellung des Zuspielers man bessere Resultate erzielt, oder man könnte, sofern der Beamer nicht kalibriert wurde, wenigstens die Farbmodi durchprobieren und die Farbeinstellungen optimieren.

Technik aufbauen und Testlauf durchführen

Anwender, die noch wenig Erfahrung mit der Durchführung öffentlicher Darbietungen haben, sollten den Aufwand für den Aufbau von Beamer, Leinwand und Audio-Anlage nicht unterschätzen. Ein Testlauf der Darbietung (idealerweise sogar in voller Länge) kann lohnen; so bleibt Gelegenheit, die Darbietung von verschiedenen Sitzplätzen aus hinsichtlich Bild- und Tonqualität zu beurteilen.

Beamer und Leinwand
Schon zu Zeiten der analogen Diaprojektion gab es die Streitfrage, ob man den Projektor auf die Leinwand oder die Leinwand auf den Projektor ausrichten soll. Gelegenheitsnutzer wählten fast immer die erstere Variante: Sie platzierten die Leinwand in gewisser Höhe, stellten den Projektionstisch auf und schraubten den Projektor so schräg (notfalls durch Unterlegen von Büchern), dass das Bild die Leinwand erreichte. Die Folge waren trapezförmige Verzerrungen, an denen sich anspruchslose Benutzer und Zuschauer aber nicht störten; solche Verzerrungen galten als normal und unvermeidbar. Profis richteten hingegen zuerst den Projektor waagerecht aus und brachten dann die Leinwand in die passende Höhe. Wenn ein Projizieren "schräg nach oben" aufgrund der Raumverhältnisse unvermeidlich war, gingen sie mit dem Projektor weiter weg und wählten ein längeres Projektionsobjektiv, oder sie benutzten gleich ein Shiftobjektiv.
Im Prinzip gelten heute noch dieselben Grundsätze. Allerdings ist durch die Konstruktion der Beamer im Vergleich zu Dia- und Filmprojektoren der Aufbau etwas einfacher geworden. Vor allem der serienmäßige Offset, der eine Aufstellung des Beamers unterhalb oder oberhalb der Bildmitte vorsieht, ist in den allermeisten Situationen ein Segen.
Der Anspruch, ein unverzerrtes Bild auf die Leinwand zu bringen, gilt nach wie vor. Das Prinzip, zuerst den Beamer waagerecht aufzustellen und dann die Leinwand in der Höhe passend einzurichten, bleibt nicht nur eine gute Idee, sondern ist für Beamer mit ihren niedrigen Projektionsfaktoren sogar noch wichtiger als damals für Diaprojektoren. Mit Stativleinwänden lässt es sich problemlos umsetzen, aber z. B. in Räumen mit fest montierter Leinwand oder bei Verwendung einer starren Rahmenleinwand geht es nicht ganz so leicht. Dann kann es nötig sein, den Beamer selbst auf eine andere Höhe zu bringen, und zwar ohne ihn zu neigen. Das erfordert einen höhenverstellbaren Tisch.
Wer einen Beamer mit optischem Shift besitzt, hat einen deutlichen Vorteil bei der Aufstellung: Da der Offset solcher Beamer variabel ist, hat man zusätzliche Spielräume. In bestimmten Räumlichkeiten kann das sogar der einzige Weg sein, Beamer und Leinwand optimal zu platzieren. Beamer ohne optischen Shift bieten lediglich die elektronische Trapezkorrektur; für Videos in Standardauflösung ist diese gut zu gebrauchen, aber für HD-Videos und Computerbilder bedeutet sie einen Schärfeverlust und sollte daher nur im Notfall zum Einsatz kommen. (Im Vergleich zu einem verzerrten Bild sind die Qualitätsnachteile der Trapezkorrektur allemal das kleinere Übel.)

Das Projektionsbild sollte die Leinwand ganz ausfüllen. Der Abstand vom Beamer zur Leinwand sollte also so eingerichtet (und ggfs. per Zoom-Objektiv feinabgeglichen) werden, dass das Bild möglichst bis ganz an die Ränder und an die Ecken reicht. Das Seitenverhältnis der Leinwand sollte exakt dem vorgeführten Material entsprechen. Die Wand hinter der Leinwand sollte möglichst dunkel gehalten sein (z. B. durch Aufhängen schwarzer Molton-Vorhänge), damit der Bildkontrast besser wird.

Die Größe der Leinwand sollte angemessen sein: Die Zuschauer sollten (gerade bei hochauflösendem Quellmaterial) möglichst viele Details sehen können, aber sie sollten nicht das Pixelraster erkennen können.
Naturgemäß sitzen die Leute in der vordersten Reihe der Leinwand am nächsten und sind daher am ehesten in Gefahr, Unschärfen bzw. Raster wahrzunehmen. (Nicht umsonst sind die vorderen Plätze im Kino unbeliebt.) Hat der Saal eine lose Bestuhlung, kann man hier etwas tricksen und einen gewissen Bereich vor der Leinwand leer lassen; das hat den zusätzlichen Vorteil, dass der Beamertisch bequem vor den vordersten Zuschauerreihen aufgestellt werden kann.

Tontechnik
Die Verkabelung der Audio-Anlage ist komplexer und langwieriger als die Verkabelung von Beamer und Signalquelle. In größeren Räumen kommen schnell einige hundert Meter Kabel zusammen (zwischen Signalquelle und Mixer, vom Mixer zum Verstärker, vom Verstärker zu den Boxen und dann noch die ganzen Stromkabel und Verlängerungen). Wenn eine Verlegung von Kabeln im Zuschauerbereich nicht zu vermeiden ist, empfiehlt sich eine großzügige Fixierung mit Klebebändern am Boden.

Zugunsten des räumlichen Bezuges sollten Lautsprecher nah an der Leinwand stehen. Das gilt bereits für vertonte Diaschauen mit Kommentar, aber erst recht für Videofilme mit Synchronton. Wenn man auf der Leinwand eine sprechende Person sieht und der Ton irgendwo von links hinten kommt, sieht das einfach blöd aus. (In akustisch schlechten Räumen, wo ein zentral aufgestellter Lautsprecher zu viel Hall erzeugen würde, muss man aber manchmal auf derartige Notlösungen zurückgreifen.)
Unsere Ohren sind waagerecht in gewissem Abstand angeordnet. Dadurch können wir Tonquellen in der Horizontalen recht exakt orten; hingegen merken wir kaum, ob eine Schallquelle etwas höher oder tiefer platziert ist. Die praktische Folgerung ist, dass man Lautsprecher auch ein Stück oberhalb oder unterhalb der Leinwand aufstellen kann, aber das Publikum den Ton dennoch aus Richtung der Leinwand wahrnimmt.
Eine Mono-Box hat ihren besten Platz in der horizontalen Mitte. Zwei Boxen, die Stereo wiedergeben, können unterhalb der Leinwand in nicht zu großem Abstand oder allenfalls knapp links und rechts von der Leinwand aufgestellt werden. Zu weit auseinander sollten die Boxen allerdings nicht stehen; sitzt man nicht zufällig genau in der Mitte, nimmt man sonst ein mittiges "Tonloch" wahr und hört die Mono-Anteile (z. B. den Kommentar) einseitig. Wir hören nämlich gleichklingende Schallquellen immer dort, von wo sie am lautesten kommen.

Aufführungsrechte klären

Wer in öffentlichen Räumen Vorträge hält und/oder Bild- und Tonmaterial per Beamer vorführt, erreicht schnell ein größeres Publikum. Leider entfallen dadurch alle urheberrechtlichen Freiheiten, die man sich im rein privaten Umfeld hätte nehmen können.
Die Zahl der Anwälte, die im Auftrag von Rechteinhabern kostenpflichtige Abmahnungen verschicken, nimmt stetig zu: Schon für die illegale Nutzung eines einzigen Fotos können Forderungen von mehreren hundert Euro zusammen kommen. Wenn so ein Anwaltsbrief ins Haus flattert, ist die Freude am Hobby erst mal vorbei.

Eigentlich ist die Sache simpel: Jede schöpferische Leistung, egal ob Fotos, Videos, Musik oder Texte, unterliegt automatisch dem Urheberrecht. Der Urheber allein entscheidet darüber, wem er in welchem Umfang Nutzungsrechte gewährt.
Die Idee, man dürfe sich aus dem Internet alles kopieren, wenn nicht ausdrücklich die Bemerkung "Urheberrechtlich geschützt" oder ein Copyright-Vermerk drauf ist, gehört zu den populärsten Rechtsirrtümern unserer Zeit. Tatsächlich ist es genau umgekehrt: Man darf nichts verwenden, solange der Urheber es nicht ausdrücklich zu Verwendung freigegeben hat.

Man sollte also tunlichst vermeiden, irgendwelche fremden Bilder, egal ob aus dem Internet geladen oder aus Büchern und Zeitschriften gescannt, in die eigene Präsentation einzubauen. Dasselbe gilt für die Verwendung fremder Texte. Die einzige Ausnahme gilt für Werke, deren Urheber seit mindestens 70 Jahren tot sind; dann erlischt nämlich das Urheberrecht und die Werke werden "public domain". Das heißt aber nicht, dass man z. B. ein Bild der Mona Lisa aus dem Netz ziehen und frei verwenden darf, denn auch der Fotograf, der das Gemälde abfotografiert hat, genießt Rechte (denn es hat ihn bestimmt Geld und Mühe gekostet, eine entsprechende Fotografiergenehmigung zu bekommen).
Wenn man einmal unbedingt ein bestimmtes Bild oder Video braucht, das man nicht selber aufnehmen kann, muss man sich um den Erwerb der Rechte kümmern. Manchmal hilft eine kurze Rücksprache mit dem Urheber, in anderen Fällen wird Bildmaterial offiziell über Online-Agenturen lizenziert. Welche Nutzungsarten mit der gekauften Lizenz abgegolten sind, sollte genau beachtet werden.
Was für Bilder, Grafiken und Landkarten gilt, gilt genauso für Videos oder komplette Fernsehsendungen: Um eine aufgenommene Fernsehsendung öffentlich zu zeigen, bedarf es der Zustimmung des Fernsehsenders. Zusätzlich müssen meist Nutzungsrechte an der verwendeten Musik erworben werden.

Die Rechte an Musik bilden einen besonderen Themenkomplex. Allgemein bekannt ist mittlerweile, dass die Verwertungsgesellschaft GEMA für den Großteil der kommerziell vermarkteten Musik Lizenzgebühren einzieht. Wer in irgendeiner Form Musik öffentlich aufführt, ist daher zur Meldung und Lizenzzahlung an die GEMA verpflichtet. (Das Geld geht an Mitglieder der GEMA und der GVL, also Komponisten, Texter, Musikverlage und ausführende Künstler.)
Wer Videofilme oder Bilderschauen mit Musik versehen will, wird jedoch schnell feststellen, dass die GEMA-Meldung sein kleinstes Problem ist: Wenn die Musik mit eigenem Bild- und Textmaterial eine "Werkverbindung" eingeht, ist nämlich zusätzlich das Einverständnis des Urhebers erforderlich; hierzu muss man den Urheber direkt oder über die ihn vertretende Firma kontaktieren, und für die Prüfung und Vergabe von Rechten verlangen manche eine deftige Gebühr - oder sie verweigern das Einverständnis von vornherein. Solche Nutzungsrechte sind Verhandlungssache. Wer diese Hürde nimmt (z. B. durch persönliche Beziehungen zum Künstler) und tatsächlich die Erlaubnis bekommt, die Musik zu benutzen, ist damit übrigens nicht von der GEMA-Pflicht befreit; solange der Künster GEMA-Mitglied ist, kassiert die GEMA trotzdem immer mit.

Nicht umsonst greifen unabhängige Filmemacher und Veranstalter von vertonten Diaschauen gern zu "GEMA-freier" Musik. Das ist Musik, deren Komponisten und Texter nicht Mitglied der GEMA sind, und deren Interpreten nicht Mitglied der GVL sind. Vorteil für den Musiknutzer ist, dass er in der Regel nur einen einzigen Ansprechpartner hat, bei dem er alle Genehmigungen und Lizenzen bekommt.
Es gibt viele Lizenzmodelle. Manche Anbieter verkaufen komplette CDs, mit deren (relativ teurem) Kauf jegliche Nutzung abgegolten ist. Bei anderen muss man die Nutzung je nach Nutzungsart einzeln lizenzieren.
Die Qualität der GEMA-freien Werke variiert genauso wie die Qualität der kommerziell vertriebenen Musik. Mit etwas Geduld findet man durchaus qualitativ hochwertige Produktionen zu erschwinglichen Konditionen. Ein prinzipbedingter Nachteil ist aber, dass man nicht auf aktuelle Popmusik und bekannte Melodien zurückgreifen kann. Einzige Ausnahme sind klassische Stücke, deren Urheberrechte erloschen sind; einige GEMA-frei-Anbieter haben sich sogar auf Klassik spezialisiert. (Aber Vorsicht: Normale Klassik-CDs sind trotz der Rechtefreiheit der Kompositionen GEMA-pflichtig, weil zumindest die ausführenden Musiker über die GVL lizenzberechtigt sind.)

Autor: Andreas Beitinger
Letzte Änderung: September 2012
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